Datenschutz,
23.237

DSGVO: Todes­stoß für Whats­App?

Seit dem 25.05.2018 ist es soweit: Die DSGVO ist euro­pa­weit in Kraft.
Nach­dem zahl­rei­che Web­sei­ten­be­trei­ber in den Tagen vor Ablauf des Ulti­ma­tums unter Panik und Zäh­ne­klap­pern ihre Daten­schutz­er­klä­rung auf Vor­der­mann gebracht hat­ten, zie­hen auf dem DSGVO-Hori­zont schon die ers­ten dunk­len Wol­ken auf. Ganz weit oben auf der Abschuss­lis­te steht offen­bar der Mes­sen­ger-Dienst Whats­App.

Whats­App: Für Unter­neh­men nicht unge­fähr­lich

Im Unter­neh­mens­all­tag hat sich Whats­App längst als hand­li­ches Werk­zeug für den Kun­den­kon­takt eta­bliert. Eine gro­ße Anzahl Unter­neh­men jeder Grö­ßen­ord­nung hängt längst am Tropf des Mes­sen­gers; bis­wei­len erhal­ten Mit­ar­bei­ter eige­ne Smart­phones nur für die­sen Zweck. Über die grund­le­gen­de Funk­ti­ons­wei­se darf das aller­dings nicht hin­weg­täu­schen. Beson­ders pro­ble­ma­tisch stellt sich dabei die Art her­aus, wie Whats­App Kon­tak­te ein­liest. Im Detail läuft das so: Die App liest die gesam­te Kon­takt­lis­te des Nut­zers aus, schickt sie an Whats­App-eige­ne Ser­ver und gleicht sie mit einer Daten­bank regis­trier­ter Nut­zer ab. Soll­te ein Kon­takt bereits Benut­zer von Whats­App sein, kann er oder sie mühe­los über den Mes­sen­ger kon­tak­tiert wer­den. Die­ser Vor­gang lässt bei Daten­schüt­zern die Alarm­glo­cken schril­len.

Der Zugriff auf Ihr Adress­buch könn­te sich in Zukunft als ris­kant her­aus­stel­len. Immer­hin wer­den auch sol­che Kun­den, die nicht bei Whats­App regis­triert sind, unge­fragt mit der Nut­zer­da­ten­bank abge­gli­chen. Der­zeit scheint es unbe­strit­ten, dass dabei erheb­lich gegen den Schutz per­sön­li­cher Daten ver­sto­ßen wird. In der Natur der Sache Whats­App liegt letzt­end­lich, dass pri­va­te Daten aus aller Welt unge­fil­tert an ein ame­ri­ka­ni­sches Unter­neh­men gehen. Expli­zi­te Ein­wil­li­gungs­er­klä­run­gen? Fehl­an­zei­ge.

Schwe­rer Start in Sachen Daten­schutz

Die Mes­sen­ger-App Whats­App hat­te sich schon gleich nach dem 25.05 alles ande­re als mit Ruhm bekle­ckert. So wur­den Nut­zer in einem nicht schließ­ba­ren Fens­ter vor die Wahl gestellt, den neu­en Daten­schutz­be­stim­mun­gen per Klick ihre Zustim­mung zu ertei­len oder den Dienst nicht mehr zu benut­zen. Gegen Whats­App, Face­book, Insta­gram und Goog­le lau­fen des­halb gera­de ein­mal vier Tage nach dem “Tag X” der DSGVO bereits sepa­ra­te Straf­an­zei­gen, gestellt von Daten­schüt­zern aus Öster­reich.

Zudem hat­ten Face­book und Whats­App offen­sicht­lich schon ein Schlupf­loch in der Grund­ver­ord­nung ent­deckt und dazu aus­ge­nutzt, Nut­zer­da­ten zwi­schen dem sozia­len Netz­werk und der Mes­sen­ger-App frei aus­zu­tau­schen. Grund dafür ist, dass bei­de Unter­neh­men ihren euro­päi­schen Sitz in Irland haben und die dor­ti­gen Daten­schutz­be­hör­den – im Gegen­satz zu den deut­schen – mit die­sem Daten­aus­tausch kein Pro­blem haben. Laut DSGVO ist nun aller­dings nur der Unter­neh­mens­sitz ent­schei­dend – die Daten­schutz­be­hör­den ande­rer Län­der sind ein zahn­lo­ser Tiger. Über die Whats­App-Pro­ble­ma­tik stellt sich hier also die Fra­ge, ob Unter­neh­men neben Steu­er­pa­ra­die­sen zukünf­tig auch Daten­schutz­pa­ra­die­se suchen wer­den.

Wir raten jeden­falls davon ab, Whats­App wei­ter­hin als Mess­an­ger im geschäft­li­chen Bereich zu nut­zen. Damit fällt unse­rer Ein­schät­zung natür­lich auch die Kom­mu­ni­ka­ti­on über sog. Broad­cast-Lis­ten weg.

Benö­ti­gen Sie Hil­fe beim Auf­set­zen Ihrer DSGVO-kon­for­men Word­Press-Sei­te? Spre­chen Sie uns dar­auf an! Wie immer freu­en wir uns natür­lich auch über jeden Kom­men­tar.
Haf­tungs­aus­schluss: Die­ser Inhalt ist nicht als Rechts­be­ra­tung aus­zu­le­gen.

Tags: Broadcast-Listen, Datenschutz, Datenschutz-Grundverordnung, Datenschutzerklärung, DSGVO, DSGVO-konform, WhatsApp
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