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Gewinnspiele auf Facebook bewerben!

Im alltäglichen Ringen um Aufmerksamkeit auf Facebook haben sich Werbetreibende so einiges einfallen lassen. Das verwundert nicht, immerhin tummeln sich auf dem Netzwerk allein 32 Millionen aktive Nutzer aus Deutschland. In der Reichweite Ihrer Facebook-Seite ist also grundsätzlich viel Platz nach oben. Für die Kundenbindung besonders beliebt sind dabei interaktive Inhalte wie Gewinnspiele oder Umfragen. Diese laufen auf dem Netzwerk zu Hunderttausenden, Tendenz: steigend. Damit auch Ihr Gewinnspiel gelingt, sollten Sie allerdings ein paar Dinge beachten. Denn neben den rechtlichen Hürden lauern auch in den Facebook-Richtlinien einige Stolperfallen.

Facebook hat klare Regeln

Dass Gewinnspiele ein Marketing-Liebling geworden ist, dürfte dem sozialen Netzwerk nicht entgangen sein. Jedenfalls hat Facebook in einem Regelwerk festgelegt was geht – und was nicht.

Freistellung: Machen Sie deutlich, dass es Ihr Gewinnspiel ist

In dem Gewinnspiel-Post sollten Sie hervorheben, dass Sie das Gewinnspiel organisieren, nicht Facebook. Machen Sie deutlich, dass Facebook keine Verbindung zu dem Gewinnspiel hat. Darüber hinaus sollten Sie das Spiel auf Ihrer Unternehmensseite posten, nicht auf Ihrem privaten Facebook-Profil.

Fordern Sie nicht zum Teilen auf

„Sharing is caring“ trifft für Gewinnspiele nicht zu – und ist in diesem Fall sogar untersagt. Teilnahmebedingungen wie „Teile diesen Post in deiner Chronik“ oder „Markiere einen Freund“ sind auf dem Netzwerk unzulässig. Dass ein Nutzer den Post mit einem „Gefällt mir“ versieht, ist allerdings in Ordnung, einen Kommentar und/oder ein Bild zu hinterlassen ebenfalls.

Vorsicht beim Datensammeln

Der Ruf der Datenkrake hängt dem Netzwerk schon seit Jahren an. Damit nicht Hinz und Kunz Schindluder mit privaten Daten treiben hat Facebook festgelegt, dass Sie Umfang und Nutzung gesammelter Daten transparent machen. Weisen Sie darauf hin, dass die Teilnahme am Gewinnspiel mit einer dahin gehenden Einwilligung verknüpft ist. Wegen der stark angezogenen Datenschutz-Schraube des vergangenen Jahres empfiehlt sich das ohnehin. Hat Ihr Unternehmen mehr als 10 Mitarbeiter, sollte sicherheitshalber auch Ihr Datenschutzbeauftragter in dem Post genannt werden. Vorsicht bei Newslettern und anderen Werbemitteln: Falls Sie Email-Adressen für derartige Zwecke zu sammeln gedenken, brauchen Sie einen expliziten Opt-in Ihrer Nutzer.

Informationen zum Gewinnspiel

Neben der Freistellung und den Datenschutzbestimmungen sollten Ihr Gewinnspiel-Post folgendes enthalten:

  • Wer veranstaltet das Gewinnspiel?
  • Was gibt es zu gewinnen?
  • Wie lange läuft das Gewinnspiel?
  • Was muss ein Nutzer tun, um teilzunehmen?
  • Wer darf teilnehmen? Beschränkungen auf Alter, Wohnort oder dergleichen sollten hier klar dargestellt werden.
  • Wie oft darf jeder Nutzer teilnehmen?
  • Wie werden Gewinner benachrichtigt?
  • Was passiert, wenn sich der Gewinner in einem bestimmten Zeitraum nicht meldet?

Haben Sie noch Fragen zu Promotions auf Facebook oder benötigen Sie Hilfe bei Ihrer Website? Setzen Sie sich mit uns in Verbindung! Wie immer freuen wie uns über jeden Kommentar.

Haftungsausschluss: Dieser Inhalt ist nicht als Rechtsberatung auszulegen.

Tags: Datenschutz, , Kunden binden, Kunden gewinnen, Ratschlag,
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