Datenschutz
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Goog­le Ana­ly­tics & DSGVO!

Seit dem 25.05.2018 ist die DSGVO EU-weit umge­setzt und wur­de mit durch­aus gemisch­ten Gefüh­len ange­nom­men. Zwar blieb die befürch­te­te Abmahn­wel­le bis­lang aus – trotz­dem ist bei Daten­schutz­ver­stö­ßen Vor­sicht gebo­ten. Auch Plug­ins wie das belieb­te Anti-Spam-Tool Akis­met bekom­men der­zeit die Aus­wir­kun­gen der DSGVO zu spü­ren, und ein Feh­ler in der Daten­schutz­er­klä­rung kann mit­un­ter schnell recht teu­er wer­den.

Grund­sätz­lich ist es begrü­ßens­wert, dass der Daten­schutz in Deutsch­land und in der EU so groß geschrie­ben wird. Im Mar­ke­ting hat die Daten­schutz­grund­ver­ord­nung aller­dings den ein oder ande­ren auf­ge­schreckt. Was ist noch erlaubt in Remar­ke­ting, Track­ing, Ana­ly­se? Wir haben uns damit aus­ein­an­der­ge­setzt und diver­se Exper­ten­mei­nun­gen zusam­men­ge­tra­gen. Wie steht es eigent­lich um Goog­le Ana­ly­tics?

Wis­sen ist Macht

Der größ­te Vor­teil von Goog­le Ana­ly­tics ist gleich­zei­tig auch sei­ne größ­te Schwä­che: Die unge­heu­re Daten-Sam­mel­wut. Die Platt­form kann ana­ly­sie­ren, wel­che Unter­sei­ten einer Web­sei­te am häu­figs­ten ange­klickt wer­den, wie lan­ge sich Nut­zer auf der Sei­te auf­hal­ten, Absprungra­te, wie vie­le Nut­zer in wel­chem Zeit­raum die Sei­te besucht haben und ob sie den Link zur Sei­te direkt in ihrem Brow­ser ein­ge­ge­ben haben oder über Goog­le auf der Sei­te gelan­det sind…

Aus der schie­ren Anzahl Daten aus Goog­le Ana­ly­tics las­sen sich Stra­te­gien schmie­den und anpas­sen, Geschäfts­zie­le for­mu­lie­ren oder kor­ri­gie­ren. Kam­pa­gnen mit lau­fen­der Erfolgs­kon­trol­le haben enor­me Vor­tei­le und sind sehr fle­xi­bel. Mit etwas Gespür und Sinn für Stra­te­gie erwei­sen sich die Sta­tis­ti­ken aus Ana­ly­tics als wah­re Gold­gru­be. Das Tool besticht außer­dem über sei­ne Ein­fach­heit – Kon­to erstel­len, Track­ing-Code auf der Web­sei­te ein­bin­den, fer­tig. So die Theo­rie.

Track­ing kann teu­er sein

Daten­schüt­zern ste­hen bei sol­chen Fea­tures aller­dings die Haa­re zu Ber­ge. Immer­hin zau­bert Goog­le die Daten ja nicht aus dem Nichts her­bei. Im Hin­ter­grund bemüht sich die Daten­kra­ke, mög­lichst genaue Nut­zer­pro­fi­le zu erstel­len. Dass dabei links und rechts pri­va­te Daten an Ser­ver in den USA abflie­ßen, liegt in der Natur der Sache. Wegen Google’s Markt­macht  – man den­ke hier nur an das Smart­phone-Betriebs­sys­tem Android und den Chro­me-Brow­ser – sind sol­che Beden­ken sicher­lich auch nicht unbe­rech­tigt. Zwar hat es auch in der Ver­gan­gen­heit schon Abmah­nun­gen für gege­ben, mit der DSGVO wur­den die Regeln aller­dings noch­mal ver­schärft. Ohne ein­schlä­gi­ge Gerichts­ur­tei­le ist sind die Gren­zen des Mach­ba­ren bes­ten­falls schwam­mig. Der­zeit ist Aus­le­gungs­sa­che, ob Ana­ly­tics über­haupt benutzt wer­den darf – Exper­ten zufol­ge ist die Ant­wort “Ja, aber…”. Bedeu­tet im Klar­text: Sie sind wahr­schein­lich sicher(er), falls Sie eini­ge Vor­ga­ben ein­hal­ten.

Goog­le Ana­ly­tics im Zeit­al­ter der DSGVO auf­set­zen: So geht’s!

Im ers­ten Schritt soll­ten Sie den von Goog­le zur Ver­fü­gung gestell­ten Daten­ver­ar­bei­tungs­auf­trag abschlie­ßen. Unter dem Titel “Zusatz zur Daten­ver­ar­bei­tung” fin­den Sie die­sen in Ihren Ana­ly­tics-Kon­to­ein­stel­lun­gen. Tra­gen Sie alle in dem Doku­ment gefor­der­ten Kon­takt­da­ten ein und kli­cken Sie anschlie­ßend auf “Fer­tig”.

Anschlie­ßend soll­ten Sie sicher­stel­len, dass IPs Ihrer Besu­cher auf jeden Fall anony­mi­siert wer­den. Fügen Sie dazu im Ana­ly­tics-Code fol­gen­de Funk­ti­on ein: “_anonymizeIp”. Der klei­ne Code­schnip­sel macht viel aus, denn anony­mi­zeIp schnei­det die letz­ten bei­den Zah­len der IP-Adres­se Ihrer Besu­cher ab. Eine IP-Adres­se ist eine Art Adres­se für jedes ein­zel­ne Gerät im Inter­net, egal ob Com­pu­ter, Ser­ver oder Mobil­te­le­fon. Zusam­men mit ande­ren Daten (wie einer E‑Mail Adres­se) kann eine IP ein­zel­ne Nut­zer ein­deu­tig iden­ti­fi­zie­ren und zählt des­we­gen zu den ‘per­sön­li­chen Daten’. Daten­schüt­zer sind sich wei­test­ge­hend einig, dass die Anony­mi­sie­rung sol­cher Adres­sen in Ana­ly­tics uner­läss­lich ist.

Wie lan­ge kön­nen Sie die Daten behal­ten?

Wie lan­ge Sie die pri­va­ten Daten Ihrer Besu­cher spei­chern, bleibt völ­lig Ihnen über­las­sen. Als Mini­mum legt Goog­le aller­dings einen Wert von 14 Mona­ten fest. Unter “Track­ing-Infor­ma­tio­nen” in Ihren Kon­to­ein­stel­lun­gen fin­den Sie die Opti­on unter “Auf­be­wah­rung von Nut­zer- und Ereig­nis­da­ten”. Damit soll­ten Sie zumin­dest nicht in die even­tu­el­le Schwie­rig­keit gera­ten, Daten­auf­be­wah­rung von über 14 Mona­ten begrün­den zu müs­sen. Denn: In der Regel dür­fen Sie die Daten zwar so lan­ge spei­chern, wie Sie es für not­wen­dig hal­ten, aller­dings müs­sen Ihre Grün­de für die Spei­che­rung gewich­ti­ger sein als das Inter­es­se Ihrer Besu­cher an einer zeit­na­hen Löschung. Zumal Goog­le die unters­te Gren­ze mit 14 Mona­ten äußerst groß­zü­gig gewählt hat.

Im drit­ten Schritt emp­fiehlt es sich, das soge­nann­te Cross-Device-Track­ing aus­zu­schal­ten – oder gar nicht erst zu akti­vie­ren, falls es gera­de inak­tiv ist. Cross-Device-Track­ing erlaubt es Goog­le, Nut­zer mit hoher Prä­zi­si­on über meh­re­re Sit­zun­gen und – wie der Name andeu­tet – über meh­re­re Gerä­te zu ver­fol­gen. Der Wech­sel eines Nut­zers zwi­schen Com­pu­ter, Lap­top und Smart­phone ent­geht der Daten­kra­ke nicht. Obwohl Cross-Device-Track­ing enor­me Vor­tei­le bei­spiels­wei­se im Remar­ke­ting bringt, schril­len spä­tes­tens hier bei Daten­schüt­zern die Alarm­glo­cken. Kri­ti­schen Stim­men zufol­ge soll­te der­ar­ti­ges Track­ing ohne expli­zi­te Ein­wil­li­gung sei­tens der Besu­cher gar nicht erfol­gen. Um Cross-Device-Track­ing aus­zu­schal­ten, gehen Sie in Ihre Ana­ly­tics-Kon­to­ein­stel­lun­gen und kli­cken Sie im Unter­me­nü “Track­ing” auf “User ID”. Stel­len Sie dann sicher, dass der Schal­ter am unte­ren Ende der User ID-Sei­te auf “Aus” gestellt ist.

Ganz wich­tig: Daten­schutz­er­klä­rung voll­stän­dig und aktu­ell hal­ten

Daten­schutz­er­klä­run­gen waren schon vor der DSGVO wich­tig, jetzt sind sie ein Kern­punkt ver­ant­wor­tungs­voll auf­ge­setz­ter Web­sei­ten. Aus der Daten­schutz­er­klä­rung soll­te her­vor­ge­hen, dass Sie Goog­le Ana­ly­tics nut­zen, wel­che Tei­le von Ana­ly­tics Sie nut­zen, wofür die Daten ver­wen­det wer­den und wie lan­ge sie gespei­chert wer­den. Außer­dem soll­te die Daten­schutz­er­klä­rung einen Hin­weis auf die Mög­lich­keit zum Wider­spruch ent­hal­ten. Mitt­ler­wei­le ste­hen online eine gan­ze Rei­he an Gene­ra­to­ren zur Ver­fü­gung, die auf Knopf­druck eine per­so­na­li­sier­te Daten­schutz­er­klä­rung auf­set­zen. Den­ken Sie außer­dem dar­an, neben der Daten­schutz­er­klä­rung einen Opt-Out bereit­zu­stel­len. Goog­le stellt einen sol­chen zur Ver­fü­gung, auf mobi­len End­ge­rä­ten hakt es der­zeit aller­dings noch an der Umset­zung.

Klar ist: Ohne Gerichts­ur­tei­le las­sen sich auch Exper­ten schwer zu einem Urteil bewe­gen. Was für den einen nicht erlaubt scheint, ist dem ande­ren recht und bil­lig. Die DSGVO und ihre Fol­gen wer­den zukünf­tig die Gerich­te bewer­ten müs­sen. Bis dahin hof­fen wir, dass die­se aus dem Inter­net zusam­men­ge­tra­ge­nen Tips Ihnen hel­fen, mit mög­lichst gerin­gem Risi­ko das Maxi­mum aus Ana­ly­tics her­aus­zu­ho­len. Die DSGVO hat mit Klau­seln zum “berech­tig­ten Inter­es­se” Wer­be­trei­ben­den einen Weg geöff­net, wie das Mar­ke­ting im Inter­net trotz Daten­schutz mög­lich sein kann. Es lohnt sich alle­mal, auch in Zukunft einen genau­en Blick auf den Markt zu wer­fen. Denn das Abmahn­ri­si­ko besteht nach wie vor fin­di­ge Anwäl­te wer­den nach Wegen suchen, Nach­läs­sig­kei­ten mit einer sol­chen zu bestra­fen. Letzt­end­lich wer­den höchst­rich­ter­li­che Ent­schei­dun­gen hier in den kom­men­den Jah­ren hof­fent­lich mehr Rechts­si­cher­heit schaf­fen.

Wir ste­hen Ihnen bei einer Bera­tung zu Ihrem per­sön­li­chen Inter­net­auf­tritt, Con­tent Mar­ke­ting und den sozia­len Medi­en ger­ne zur Sei­te – set­zen Sie sich mit uns in Ver­bin­dung!

Haf­tungs­aus­schluss: Die­ser Inhalt ist nicht als Rechts­be­ra­tung aus­zu­le­gen.

Tags: Abmahnrisiko, Datenschutz, Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO, DSGVO-konform, Google Analytics, Google-Suche, Opt-Out, Remarketing, Tracking
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