Datenschutz, Websites
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Google Fonts: Die Abmahnwelle rollt und was Ihr tun könnt!

Schlechte Nachrichten für alle Fans von Google Fonts: Das Unternehmen und seine Angebote stecken in einer rechtlichen Zwickmühle. Diskussionen über die Verträglichkeit von Google-Diensten und Datenschutz sind so alt wie die Suchmaschine selbst. Spätestens mit der DSGVO 2018 haben sie aber erheblich an Fahrt gewonnen. Das kurzlebige Privacy-Shield-Abkommen konnte an der Realität der Lage auch nicht mehr viel ändern. Mit dem Abkommen hatten sich einige US-Amerikanische Unternehmen verpflichtet, in Europa gesammelte Daten nach den europäischen Datenschutzgesetzen zu verarbeiten. Weil die Geheimdienste der USA auf Daten aller Unternehmen im Land Vollzugriff haben, war dieses Versprechen realistisch nie einhaltbar.

2020 wurde Privacy Shield vom Europäischen Gerichtshof gekippt. Die Nutzung vieler beinahe selbstverständlicher Dienste führt seitdem auf dünnes Eis. Leider haben bis heute viele Webseitenbetreiber keine Alternativen zu datenintensiven Dienstleistern wie Google gefunden, obwohl es sie durchaus gibt. Die Rechtssprechung nimmt unterdessen immer deutlichere Züge an – zuletzt wegen Google Fonts.

Google Fonts und die Abmahnungen

Angefangen hatte der aktuelle Rechtsstreit mit einem Gerichtsurteil des Landgerichts München. Unter dem Aktenzeichen AZ 3 O 17493/20 hatte das LG geurteilt, dass Google Fonts in ihrer ursprünglichen Version widerrechtlich sind. Die Übermittlung personenbezogener Daten wie etwa der IP-Adresse in die USA entspricht nicht den Vorgaben der europäischen Datenschutzgesetze. Mit dem Urteil hat das Landgericht die Tore für eine Abmahnwelle geöffnet – und genau die trifft schon jetzt immer mehr Webseiten. Wer Google Fonts installiert hat, könnte schon bald Post vom Anwalt bekommen.

Was solltet Ihr jetzt tun?

Im ersten Schritt solltet Ihr eure Webseite(n) auf mögliche Verstöße überprüfen bzw. überprüfen lassen. Eine Alternative zu Google Fonts von US-Amerkanischen Servern ist beispielsweise das lokale Einbinden von Fonts. Außerdem lohnt es sich, auch einen Blick auf andere Dienstleistungen mit rechtlich heikler Lage zu werfen. Benutzt Ihr beispielsweise noch reCaptcha von Google, solltet Ihr dieses ebenfalls durch eine DSGVO-konforme Variante ersetzen.

Wer dieser Tage eine Abmahnung erhält, sollte erst einmal Ruhe bewahren und nicht in Panik verfallen. Wendet Euch an einen Anwalt Eures Vertrauens, damit er gegebenenfalls die Berechtigung der Ansprüche einer solchen Abmahnung prüfen kann. Es lohnt sich aber so oder so, gleich auf eine datenschutzkonforme Variante wie die lokale Einbindung zurückzugreifen.

Bei der anwaltlichen Beratung können wir Euch leider nicht unterstützen. Bei Anliegen zu datenschutzkonformen Alternativen zu Google und Co. allerdings schon. Nehmt dazu einfach Kontakt mit uns auf!

Haftungsausschluss: Dieser Inhalt ist nicht als Rechtsberatung auszulegen.

Tags: Abmahnrisiko, Abmahnung, Abmahnwelle, Anwalt, AZ 3 O 17493/20, Datenschutz, DSGVO, EU, Google, Google Fonts, IP-Adresse, Privacy Shield, Privacy-Shield-Abkommen, RAAG Kanzlei, ReCAPTCHA, USA
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