Datenschutz, Websites
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Pri­va­cy Shield 2.0: Daten­trans­fer in die USA rechts­kon­form mög­lich?

Die USA sind aus dem Inter­net nicht weg­zu­den­ken. Täg­lich gehen Daten­strö­me über den Atlan­tik und lan­den zur Ver­ar­bei­tung in Daten­zen­tren der Ver­ei­nig­ten Staa­ten. Das ist Daten­schüt­zern schon seit einer Wei­le ein Dorn im Auge. Häu­fig han­delt es sich bei den über­mit­tel­ten Daten näm­lich auch um per­so­nen­be­zo­ge­ne Infor­ma­tio­nen. Von grund­sätz­li­chen bis hin zu intims­ten Daten – was ein­mal auf Ser­vern der USA gespei­chert ist, liegt in unbe­kann­ten Hän­den.

Um die pri­va­ten Daten euro­päi­scher Bür­ger zu schüt­zen, hat die EU bis­lang zwei Abkom­men mit den USA geschlos­sen: Safe Har­bor und Pri­va­cy Shield. Bei­de Abkom­men haben gemein­sam, dass sie vom Euro­päi­schen Gerichts­hof (EuGH) gekippt wur­den. Das Pro­blem: Ein Abkom­men über Daten­schutz mit Ame­ri­ka ist prak­tisch nicht umsetz­bar. Die dor­ti­gen Geheim­diens­te haben in einer stän­dig wach­sen­den Lis­te ent­hüll­ter Ope­ra­tio­nen gezeigt, dass sie auch außer­halb des Rechts­sys­tems machen kön­nen, was sie wol­len. Das ist spä­tes­tens seit den Ver­öf­fent­li­chun­gen Edward Snow­dens im Jahr 2013 weit­hin bekannt. Nun also unter­nimmt die EU mit dem Data Pri­va­cy Frame­work einen drit­ten Ver­such, per Abkom­men Rechts­si­cher­heit zu schaf­fen. Ob es dies­mal klap­pen wird?

Zer­ti­fi­zie­rung soll Klar­heit brin­gen

Um die Daten­über­tra­gung nach Ame­ri­ka sicher zu machen, sol­len sich die dor­ti­gen Emp­fän­ger die­ser Daten zer­ti­fi­zie­ren las­sen. Das erfolgt durch das ame­ri­ka­ni­sche Han­dels­mi­nis­te­ri­um CoC. Zer­ti­fi­zier­te Unter­neh­men garan­tie­ren, dass die Daten ver­hält­nis­mä­ßig sicher behan­delt wer­den. Die betrof­fe­nen Unter­neh­men müs­sen ihre Zer­ti­fi­zie­rung jähr­lich erneu­ern.

Knapp einen Monat nach Ver­ab­schie­dung des neu­en Abkom­mens haben eini­ge Unter­neh­men aus den USA bereits reagiert. So ließ Alpha­bet sei­ne Kun­den per E‑Mail wis­sen, dass sich die Daten­schutz­er­klä­run­gen der Goog­le-Diens­te zum 1. Sep­tem­ber 2023 ändern. Damit will Goog­le die Ver­pflich­tun­gen aus ver­schie­de­nen Daten­schutz­ab­kom­men und ‑geset­zen (wie das LGPD mit Bra­si­li­en, die DSGVO und Daten­schutz­ge­setz­te ame­ri­ka­ni­scher Bun­des­staa­ten) in einer breit anwend­ba­ren Daten­schutz­er­klä­rung bün­deln. In die­sem Schritt will das Unter­neh­men direkt auch die Ver­pflich­tun­gen aus dem DPF mit in sei­ne Daten­schutz­er­klä­rung über­neh­men. Die Zer­ti­fi­zie­rung hat also bereits begon­nen. Sie dürf­te gera­de bei gro­ßen Unter­neh­men sehr schnell ablau­fen, ins­be­son­de­re bei denen, die vor­her schon Teil von Pri­va­cy Shield waren.

Wer als Unter­neh­men inner­halb der EU Daten an ame­ri­ka­ni­sche Unter­neh­men über­mit­teln möch­te, soll­te zukünf­tig also zuerst die Zer­ti­fi­zie­rung nach DPF prü­fen. Von der gän­gi­gen Ein­wil­li­gungs­er­klä­rung in Daten­über­mitt­lung und Coo­kies ent­bin­det das übri­gens nicht. Dafür gehö­ren Hin­wei­se auf die Daten­ver­ar­bei­tung nach dem Data Pri­va­cy Frame­work zukünf­tig in das Coo­kie-Ban­ner und die Daten­schutz­er­klä­rung.

Ob aller guten Din­ge drei sind, wird sich erst in der Zukunft zei­gen. Wäh­rend das neue Abkom­men einer­seits Lob ein­fährt, wird es von ande­ren Sei­ten als Kopie des gekipp­ten Pri­va­cy Shield kri­ti­siert. Nicht zuletzt des­halb ist bereits die ers­te Kla­ge gegen DPF abseh­bar. Bis der EuGH klärt, ob die­se Bestand hat, steht Web­site­be­trei­bern eine erneu­te Zit­ter­par­tie bevor. Bis dahin wird aller­dings noch eine gan­ze Wei­le ver­ge­hen, inner­halb derer das Abkom­men zumin­dest eine gewis­se Rechts­si­cher­heit bie­tet.

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Haf­tungs­aus­schluss: Die­ser Inhalt ist nicht als Rechts­be­ra­tung aus­zu­le­gen.

Tags: Cookie-Banner, Data Privacy Framework, Datenschutz, Datenschutzerklärung, DSGVO, Edward Snowden, Einwilligung, EuGH, Klage, PRISM, Privacy Shield
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