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TMG wird DDG: Aktua­li­sie­re dein Impres­sum und dei­ne Daten­schutz­er­klä­rung!

Am 14. Mai 2024 ist das Digi­ta­le-Diens­te-Gesetz (DDG) in Kraft getre­ten und hat das bis­he­ri­ge Tele­me­di­en­ge­setz (TMG) abge­löst. Gleich­zei­tig wur­de das Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons-Tele­me­di­en-Daten­schutz­ge­setz (TTDSG) umbe­nannt. Die­se Ände­run­gen haben direk­te Aus­wir­kun­gen auf die kor­rek­te Bezeich­nung der Rechts­grund­la­gen in Dei­nem Impres­sum und Dei­ner Daten­schutz­er­klä­rung. Kei­ne Panik, es han­delt sich ledig­lich um redak­tio­nel­le Ände­run­gen, doch es ist wich­tig, dass Du Dei­ne Rechts­tex­te anpasst, um wei­ter­hin rechts­kon­form zu blei­ben.

Was steckt hin­ter dem DDG?

Das Tele­me­di­en­ge­setz (TMG) war bis­lang die gesetz­li­che Grund­la­ge für Tele­me­di­en in Deutsch­land. Mit dem neu­en Digi­ta­len-Diens­te-Gesetz (DDG) wird das TMG moder­ni­siert und den aktu­el­len digi­ta­len Anfor­de­run­gen ange­passt. Ziel des DDG ist es, den recht­li­chen Rah­men für digi­ta­le Diens­te zeit­ge­mäß zu gestal­ten.

War­um die Umbe­nen­nung des TTDSG?

Das Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons-Tele­me­di­en-Daten­schutz­ge­setz (TTDSG) wur­de eben­falls umbe­nannt, um die gesetz­li­chen Rege­lun­gen kla­rer und ver­ständ­li­cher zu machen. Die­se Umbe­nen­nung sorgt für mehr Über­sicht­lich­keit in den recht­li­chen Bestim­mun­gen.

Was bedeu­tet das für Dein Impres­sum und Dei­ne Daten­schutz­er­klä­rung?

Auch wenn es sich hier­bei nur um redak­tio­nel­le Ände­run­gen han­delt und sich inhalt­lich nichts an den Anfor­de­run­gen für Dein Impres­sum und Dei­ne Daten­schutz­er­klä­rung ändert, ist es den­noch not­wen­dig, die Bezeich­nun­gen der Rechts­grund­la­gen zu aktua­li­sie­ren.

Impres­sum

In Dei­nem Impres­sum müs­sen die kor­rek­ten gesetz­li­chen Grund­la­gen genannt wer­den. Bis­her war dies das Tele­me­di­en­ge­setz (TMG). Ab dem 14. Mai 2024 muss hier das Digi­ta­le-Diens­te-Gesetz (DDG) genannt wer­den.

Daten­schutz­er­klä­rung

Auch in Dei­ner Daten­schutz­er­klä­rung ist es wich­tig, die aktu­el­len Rechts­grund­la­gen zu benen­nen. Alle Erwäh­nun­gen des Tele­me­di­en­ge­set­zes (TMG) müs­sen durch das Digi­ta­le-Diens­te-Gesetz (DDG) ersetzt wer­den. Eben­so musst Du sicher­stel­len, dass die neue Bezeich­nung des TTDSG kor­rekt ver­wen­det wird.

So aktua­li­sierst Du Dei­ne Rechts­tex­te

Um Dei­ne Rechts­tex­te auf den neu­es­ten Stand zu brin­gen, soll­test Du fol­gen­de Schrit­te unter­neh­men:

  1. Über­prü­fung der aktu­el­len Tex­te: Sieh Dir Dein Impres­sum und Dei­ne Daten­schutz­er­klä­rung genau an und über­prü­fe, ob das TMG und das TTDSG erwähnt wer­den.
  2. Anpas­sung der Rechts­grund­la­gen: Erset­ze alle Ver­wei­se auf das Tele­me­di­en­ge­setz (TMG) durch das Digi­ta­le-Diens­te-Gesetz (DDG). Ach­te auch dar­auf, die neue Bezeich­nung des TTDSG kor­rekt zu ver­wen­den.
  3. Über­prü­fung auf Voll­stän­dig­keit und Rich­tig­keit: Stel­le sicher, dass alle not­wen­di­gen Anga­ben kor­rekt und voll­stän­dig sind. Es kann hilf­reich sein, einen recht­li­chen Exper­ten hin­zu­zu­zie­hen, um die Tex­te prü­fen zu las­sen.
  4. Aktua­li­sie­rung auf Dei­ner Web­sei­te: Lade die über­ar­bei­te­ten Tex­te auf Dei­ne Web­sei­te hoch und stel­le sicher, dass sie an den rich­ti­gen Stel­len ein­ge­bun­den sind.

Unter­stüt­zung durch unse­re erecht24 Part­ner Agen­tur

Als erecht24 Part­ner Agen­tur kön­nen wir Dir dabei hel­fen, rechts­kon­for­me Doku­men­te wie Impres­sum und Daten­schutz­er­klä­rung zu erstel­len. Die­se Dienst­leis­tun­gen schlie­ßen jedoch grund­sätz­lich eine Rechts­be­ra­tung im Sin­ne des Rechts­dienst­leis­tungs­ge­set­zes (RDG) aus. Wir sor­gen dafür, dass Dei­ne Doku­men­te den aktu­el­len recht­li­chen Anfor­de­run­gen ent­spre­chen und rechts­si­cher sind.

Fazit

Auch wenn die Umbe­nen­nung des TMG in DDG und die Anpas­sung des TTDSG auf den ers­ten Blick wie eine klei­ne Ände­rung erschei­nen, ist es wich­tig, dass Du Dein Impres­sum und Dei­ne Daten­schutz­er­klä­rung ent­spre­chend aktua­li­sierst. Nur so kannst Du sicher­stel­len, dass Dei­ne Rechts­tex­te den aktu­el­len gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen ent­spre­chen und Miss­ver­ständ­nis­se ver­mie­den wer­den.

Mit der Aktua­li­sie­rung Dei­ner Rechts­tex­te bist Du recht­lich auf der siche­ren Sei­te und zeigst Dei­nen Nut­zern, dass Du Wert auf recht­li­che Klar­heit und Trans­pa­renz legst. Nut­ze die Gele­gen­heit, um Dei­ne Web­sei­te auf den neu­es­ten Stand zu brin­gen und even­tu­el­le wei­te­re Aktua­li­sie­run­gen vor­zu­neh­men. So bleibt Dein Online­auf­tritt nicht nur recht­lich, son­dern auch tech­nisch und inhalt­lich auf dem neu­es­ten Stand.

Falls Du Unter­stüt­zung benö­tigst, ste­hen wir Dir als erecht24 Part­ner Agen­tur ger­ne zur Ver­fü­gung und hel­fen Dir, Dei­ne Rechts­tex­te rechts­kon­form zu gestal­ten. Kon­tak­tie­re uns für wei­te­re Infor­ma­tio­nen und lass uns gemein­sam sicher­stel­len, dass Dei­ne Web­sei­te den gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen ent­spricht.

Tags: Datenschutzerklärung, DDG, Digitale-Dienste-Gesetz, Impressum, RDG, Rechtsgrundlagen, Rechtstexte, Regelungen, Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz, Telemediengesetz, TMG, TTDSG, Umbenennung, Webseite, Website
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