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EU stellt Online-Streit­bei­le­gungs-platt­form am 19.07.2025 ein!

Am 31. Janu­ar 2024 hat die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on über­ra­schend bekannt gege­ben, dass die Online-Streit­bei­le­gungs­platt­form (OS-Platt­form) der EU mit Wir­kung zum 19. Juli 2025 dau­er­haft abge­schal­tet wird. Für vie­le Unter­neh­men kommt die­se Nach­richt uner­war­tet – schließ­lich war die Platt­form über Jah­re hin­weg fes­ter Bestand­teil der recht­li­chen Infor­ma­ti­ons­pflich­ten im E‑Commerce. Doch was bedeu­tet das Aus der Platt­form kon­kret für Online-Händ­ler und Web­site-Betrei­ber? Und wel­che To-dos erge­ben sich dar­aus?

Was war die OS-Platt­form?

Die OS-Platt­form der EU war seit 2016 online und soll­te eine zen­tra­le Anlauf­stel­le für die außer­ge­richt­li­che Bei­le­gung von Strei­tig­kei­ten zwi­schen Ver­brau­chern und Online-Händ­lern bie­ten. Über das Por­tal konn­ten Ver­brau­cher Beschwer­de ein­rei­chen, die dann an eine natio­na­le Schlich­tungs­stel­le wei­ter­ge­lei­tet wur­de.

Ziel war es, eine ein­fa­che, grenz­über­schrei­ten­de Mög­lich­keit zur Lösung von Kon­flik­ten im Online-Han­del zu schaf­fen – ohne dass Gerich­te ein­ge­schal­tet wer­den müs­sen.

War­um wur­de die Platt­form ein­ge­stellt?

Die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on nennt unter ande­rem fol­gen­de Grün­de für die Abschal­tung:

  • Die Platt­form wur­de kaum genutzt.
  • Die Ver­fah­ren waren oft­mals inef­fi­zi­ent.
  • Vie­le Mit­glied­staa­ten hat­ten kei­ne oder nur weni­ge zer­ti­fi­zier­te Schlich­tungs­stel­len ein­ge­bun­den.

Laut offi­zi­el­len Anga­ben blieb der tat­säch­li­che Nut­zen hin­ter den Erwar­tun­gen zurück – sowohl für Ver­brau­cher als auch für Unter­neh­men. Statt­des­sen setzt die EU-Kom­mis­si­on künf­tig stär­ker auf alter­na­ti­ve, natio­na­le Ver­fah­ren und Platt­for­men.

Wel­che Pflich­ten ent­fal­len für Unternehmer:innen?

Die wich­tigs­te Ände­rung: Die Pflicht zur Ver­lin­kung und Infor­ma­ti­on über die OS-Platt­form auf der Unter­neh­mens­web­site ent­fällt.

Was kon­kret ent­fernt wer­den kann:

  • Der Link zur OS-Platt­form auf der Web­sei­te (z. B. im Impres­sum)
  • Hin­wei­se auf die Platt­form in den AGB oder E‑Mail-Signa­tu­ren
  • Ver­wei­se auf die Platt­form in Shop-Tem­pla­tes oder auto­ma­ti­sier­ten E‑Mails

Unter­neh­men soll­ten ihre Web­site zeit­nah aktua­li­sie­ren, um unnö­ti­ge Ver­wir­rung bei Kun­den oder mög­li­che Abmahn­ri­si­ken zu ver­mei­den. Der Link zur Platt­form (https://ec.europa.eu/consumers/odr) führt mitt­ler­wei­le zu einer Info­sei­te mit dem Hin­weis, dass der Dienst nicht mehr ver­füg­bar ist.

Was bleibt wei­ter­hin ver­pflich­tend?

Auch wenn die OS-Platt­form ein­ge­stellt wur­de, gel­ten nach wie vor Infor­ma­ti­ons­pflich­ten zur alter­na­ti­ven Streit­bei­le­gung – ins­be­son­de­re in Deutsch­land:

  • Unter­neh­men, die sich frei­wil­lig zur Teil­nah­me an einem Streit­bei­le­gungs­ver­fah­ren ver­pflich­tet haben oder gesetz­lich dazu ver­pflich­tet sind, müs­sen wei­ter­hin über die zustän­di­ge Schlich­tungs­stel­le infor­mie­ren (z. B. bei Fern­ab­satz­ver­trä­gen).
  • Dies betrifft ins­be­son­de­re Unter­neh­men mit mehr als zehn Mit­ar­bei­tern (§ 36 VSBG).

Tipp: Falls Sie wei­ter­hin eine Schlich­tungs­stel­le ange­ben, ach­ten Sie dar­auf, dass deren Kon­takt­da­ten aktu­ell und erreich­bar sind.

Kri­ti­sche Ein­ord­nung: Ein Rück­schritt für Ver­brau­cher­rech­te?

Die Ent­schei­dung, die OS-Platt­form ein­zu­stel­len, stößt auf Kri­tik – ins­be­son­de­re von Ver­brau­cher­schutz­or­ga­ni­sa­tio­nen. Zwar war die Platt­form nicht per­fekt, doch sie signa­li­sier­te zumin­dest den poli­ti­schen Wil­len, digi­ta­le Ver­brau­cher­rech­te euro­pa­weit zu stär­ken.

Das Aus der Platt­form könn­te vor allem für grenz­über­schrei­ten­de Kon­flik­te im Online-Han­del eine Lücke hin­ter­las­sen. Es bleibt abzu­war­ten, ob natio­na­le Lösun­gen die­se Funk­ti­on in aus­rei­chen­der Wei­se kom­pen­sie­ren kön­nen.

Fazit: Jetzt han­deln und Web­site anpas­sen

Auch wenn das Ende der OS-Platt­form zunächst admi­nis­tra­ti­ve Erleich­te­rung bedeu­tet, soll­ten Unter­neh­mer die Situa­ti­on nicht auf die leich­te Schul­ter neh­men. Wer sei­nen Inter­net­auf­tritt nicht aktua­li­siert, ris­kiert Miss­ver­ständ­nis­se oder gar recht­li­che Fol­gen. Gleich­zei­tig bleibt die Pflicht zur Infor­ma­ti­on über alter­na­ti­ve Streit­bei­le­gung in vie­len Fäl­len bestehen – Unter­neh­men soll­ten hier ihre Tex­te gezielt prü­fen und anpas­sen.

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Tags: Abmahnrisiko, AGB, E-Commerce, E-Mail-Signaturen, EU Recht, Impressumspflicht, Online-Handel, OS-Plattform, Rechtliche Hinweise, Schlichtungsstelle, Streitbeilegung, To-dos, Verbraucherrechte, Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, VSBG
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