Am 31. Januar 2024 hat die Europäische Kommission überraschend bekannt gegeben, dass die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) der EU mit Wirkung zum 19. Juli 2025 dauerhaft abgeschaltet wird. Für viele Unternehmen kommt diese Nachricht unerwartet – schließlich war die Plattform über Jahre hinweg fester Bestandteil der rechtlichen Informationspflichten im E-Commerce. Doch was bedeutet das Aus der Plattform konkret für Online-Händler und Website-Betreiber? Und welche To-dos ergeben sich daraus?
Was war die OS-Plattform?
Die OS-Plattform der EU war seit 2016 online und sollte eine zentrale Anlaufstelle für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Online-Händlern bieten. Über das Portal konnten Verbraucher Beschwerde einreichen, die dann an eine nationale Schlichtungsstelle weitergeleitet wurde.
Ziel war es, eine einfache, grenzüberschreitende Möglichkeit zur Lösung von Konflikten im Online-Handel zu schaffen – ohne dass Gerichte eingeschaltet werden müssen.
Warum wurde die Plattform eingestellt?
Die Europäische Kommission nennt unter anderem folgende Gründe für die Abschaltung:
- Die Plattform wurde kaum genutzt.
- Die Verfahren waren oftmals ineffizient.
- Viele Mitgliedstaaten hatten keine oder nur wenige zertifizierte Schlichtungsstellen eingebunden.
Laut offiziellen Angaben blieb der tatsächliche Nutzen hinter den Erwartungen zurück – sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmen. Stattdessen setzt die EU-Kommission künftig stärker auf alternative, nationale Verfahren und Plattformen.
Welche Pflichten entfallen für Unternehmer:innen?
Die wichtigste Änderung: Die Pflicht zur Verlinkung und Information über die OS-Plattform auf der Unternehmenswebsite entfällt.
Was konkret entfernt werden kann:
- Der Link zur OS-Plattform auf der Webseite (z. B. im Impressum)
- Hinweise auf die Plattform in den AGB oder E-Mail-Signaturen
- Verweise auf die Plattform in Shop-Templates oder automatisierten E-Mails
Unternehmen sollten ihre Website zeitnah aktualisieren, um unnötige Verwirrung bei Kunden oder mögliche Abmahnrisiken zu vermeiden. Der Link zur Plattform (https://ec.europa.eu/consumers/odr) führt mittlerweile zu einer Infoseite mit dem Hinweis, dass der Dienst nicht mehr verfügbar ist.
Was bleibt weiterhin verpflichtend?
Auch wenn die OS-Plattform eingestellt wurde, gelten nach wie vor Informationspflichten zur alternativen Streitbeilegung – insbesondere in Deutschland:
- Unternehmen, die sich freiwillig zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren verpflichtet haben oder gesetzlich dazu verpflichtet sind, müssen weiterhin über die zuständige Schlichtungsstelle informieren (z. B. bei Fernabsatzverträgen).
- Dies betrifft insbesondere Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern (§ 36 VSBG).
Tipp: Falls Sie weiterhin eine Schlichtungsstelle angeben, achten Sie darauf, dass deren Kontaktdaten aktuell und erreichbar sind.
Kritische Einordnung: Ein Rückschritt für Verbraucherrechte?
Die Entscheidung, die OS-Plattform einzustellen, stößt auf Kritik – insbesondere von Verbraucherschutzorganisationen. Zwar war die Plattform nicht perfekt, doch sie signalisierte zumindest den politischen Willen, digitale Verbraucherrechte europaweit zu stärken.
Das Aus der Plattform könnte vor allem für grenzüberschreitende Konflikte im Online-Handel eine Lücke hinterlassen. Es bleibt abzuwarten, ob nationale Lösungen diese Funktion in ausreichender Weise kompensieren können.
Fazit: Jetzt handeln und Website anpassen
Auch wenn das Ende der OS-Plattform zunächst administrative Erleichterung bedeutet, sollten Unternehmer die Situation nicht auf die leichte Schulter nehmen. Wer seinen Internetauftritt nicht aktualisiert, riskiert Missverständnisse oder gar rechtliche Folgen. Gleichzeitig bleibt die Pflicht zur Information über alternative Streitbeilegung in vielen Fällen bestehen – Unternehmen sollten hier ihre Texte gezielt prüfen und anpassen.
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