PayPal ist auch hierzulande längst ein etablierter Name. Immerhin gehört das 1998 gegründete Unternehmen zu den wenigen großen Gewinnern der Dotcom-Blase. Bis 2001 hieß der Bezahldienst übrigens noch Confinity. Damit war es nach der Zusammenführung mit dem Konkurrenten X.com von Tesla-Legende Elon Musk allerdings vorbei. Spätestens seit der Übernahme durch eBay im Jahr 2002 ist PayPal eine Marke von Weltrang. Welche Macht der Bezahldienst wirklich hat, zeigt sich etwa an einer Ankündigung vom November 2020. Nachdem PayPal bekannt gegeben hatte, nun auch den Kauf von Bitcoin und anderen Kryptowährungen einzuführen, schoss der Bitcoin-Preis auf ein Rekordhoch von 19.860 US-Dollar.
Achtung: Trickbetrüger
Im Laufe seiner Karriere musste PayPal auch einiges an Kritik einstecken. Davon ist insbesondere der Käuferschutz betroffen. Als Teil von eBay spielt PayPal immerhin eine besondere Rolle in der Interaktion zwischen Käufer und Verkäufer. eBay selbst weist bei jeder Gelegenheit darauf hin, für Geschäfte auf der Plattform am besten PayPal zu nutzen – denn nur dann übernimmt die Plattform auch Verantwortung für den Käuferschutz. Spätestens hier fangen die Kritikpunkte an. Denn was als Käuferschutz angepriesen wird, läuft laut den AGB eher auf eine freiwillige Kulanzleistung seitens PayPal hinaus. Von der schieren Länge der AGB (mehr als 20.000 Wörter) waren Verbraucherschützer so wenig begeistert, dass sie das Unternehmen mit einer Unterlassungserklärung abstraften.
Trotz alledem ist die Lage für Käufer ganz ohne Käuferschutz natürlich ungleich schlechter. Das zeigt sich daran, wie Betrüger sich regelmäßig den Bezahldienst unter Umgehung des Käuferschutzes zu Nutze machen. Die Masche läuft in der Regel nach dem gleichen Prinzip ab: PayPal bietet zwei Zahlungsarten. Eine davon – Geld an Freunde und Familie zu versenden – ist kostenlos, dafür ist die Transaktion ungeschützt. Wurde das Geld erst einmal versendet, ist es unwiederbringlich weg. Die andere Methode – für Waren und Dienstleistungen – kostet zusätzliche Gebühren, verfügt dafür aber über Käuferschutz. Betrüger versuchen deshalb gerne, ihre Opfer zur Zahlung an Freunde und Familie zu bewegen. Dabei argumentieren sie meist mit den wegfallenden Gebühren.
Wir raten eindringlich, bei einem solchen Angebot vom Geschäft zurück zu treten. Neben der realen Gefahr einer Betrugsmasche verstößt die Zahlung ohne Käuferschutz etwa auf eBay gegen die Terms of Service. Selbst bei einem Geschäft ohne betrügerische Absicht riskieren Sie damit Sanktionen für Ihren Account auf der Versteigerungs-Plattform.
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