Datenschutz, Reichweite, SEA
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Weltweite Aktualisierung der Google Ads-Markenrichtlinie zum 24.07.2023!

Verstöße gegen das Markenrecht sieht Google in Ads-Anzeigen überhaupt nicht gerne. Tatsächlich hat das Unternehmen seit Jahren einiges an Ressourcen aufgewendet, um derartiges Verhalten zu unterbinden. Versuchte Tricksereien gibt es in Anzeigen mehr als genug: Gerne kommen Markenrechtsverstöße etwa bei Betrugsversuchen zum Einsatz. Irreführende oder betrügerische Nutzung fremder Marken führt deshalb auch schnell dazu, dass Google eine Anzeige einschränkt. Das gilt auch für Anzeigen, in denen die Marke eines direkten Mitbewerbers verwendet wird.

An Googles Bericht zur Anzeigensicherheit 2022 lässt sich ablesen, wie massiv das Problem irreführender Anzeigen wirklich ist. Nach gemeldeten Verstößen – etwa, weil Produktinformationen unvollständig, falsch oder gar betrügerisch waren – schränkte der Suchmaschinenriese allein 2022 142 Millionen Anzeigen ein. Die schiere Anzahl gemeldeter Anzeigen dürfte dementsprechend sogar noch höher liegen.

Einschränkungen werden deutlich zurückgefahren

Aus diesem Grund will Google die Bearbeitung markenrechtlicher Beschwerden unter Wahrung des Markenrechts etwas eingrenzen. Ab dem 24. Juli 2023 tritt deshalb eine aktualisierte Form der Markenrichtlinie in Kraft. Die wichtigste Änderung ist, dass ab sofort nur noch Beschwerden zulässig sind, die sich gegen bestimmte Anzeigen oder deren Betreiber richten. Dagegen ist es nicht mehr möglich, Beschwerde gegen alle Werbetreibenden in der Branche des Beschwerdeführers einzureichen. Google will damit verhindern, dass große Markeninhaber übermäßig ihre kleineren Konkurrenten mit Beschwerden überziehen können. Das hatte in der Vergangenheit zu regelrechten Einschränkungswellen geführt und war damit über das Ziel hinaus geschossen.

Diese Änderung hat auch Konsequenzen für bereits bestehende Einschränkungen. Die meisten Anzeigenbeschränkungen, die vor dem Stichtag 24.07.2023 ausgesprochen wurden, will Google jetzt nämlich rückgängig machen. Weil das einige Millionen sein dürften, setzt sich das Unternehmen eine Frist von 12 – 18 Monaten. Wer also aktuell von einer möglicherweise unzulässigen Einschränkung betroffen ist, wird sich wahrscheinlich noch etwas gedulden müssen. Bis Ende 2024 dürften aber auch die letzten jetzt unzulässigen Einschränkungen gefallen sein.

Die gesamte Markenrichtlinie stellt Google auf einer Hilfsseite zur Verfügung.

Hast Du noch Fragen zu Google Ads oder benötigst Du Unterstützung bei Deiner Online-Werbung? Hinterlasse uns dazu gerne einen Kommentar oder kontaktiere uns!

Tags: Ads, Anzeige, Anzeigen, Beschwerden, Betrug, Betrugsmaschen, Einschränkungen, Einschränkungswellen, Google, Google Ads, Markenbekanntheit, Markenrecht, Markenrichtlinie, SEA, Search Engine Advertising, Search Engine Marketing, SEM, Suchmaschine, Verstöße, Werbetreibende, Werbung
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