Datenschutz, Reichweite, SEA
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Welt­wei­te Aktua­li­sie­rung der Goog­le Ads-Mar­ken­richt­li­nie zum 24.07.2023!

Ver­stö­ße gegen das Mar­ken­recht sieht Goog­le in Ads-Anzei­gen über­haupt nicht ger­ne. Tat­säch­lich hat das Unter­neh­men seit Jah­ren eini­ges an Res­sour­cen auf­ge­wen­det, um der­ar­ti­ges Ver­hal­ten zu unter­bin­den. Ver­such­te Trick­se­rei­en gibt es in Anzei­gen mehr als genug: Ger­ne kom­men Mar­ken­rechts­ver­stö­ße etwa bei Betrugs­ver­su­chen zum Ein­satz. Irre­füh­ren­de oder betrü­ge­ri­sche Nut­zung frem­der Mar­ken führt des­halb auch schnell dazu, dass Goog­le eine Anzei­ge ein­schränkt. Das gilt auch für Anzei­gen, in denen die Mar­ke eines direk­ten Mit­be­wer­bers ver­wen­det wird.

An Goo­gles Bericht zur Anzei­gen­si­cher­heit 2022 lässt sich able­sen, wie mas­siv das Pro­blem irre­füh­ren­der Anzei­gen wirk­lich ist. Nach gemel­de­ten Ver­stö­ßen – etwa, weil Pro­dukt­in­for­ma­tio­nen unvoll­stän­dig, falsch oder gar betrü­ge­risch waren – schränk­te der Such­ma­schi­nen­rie­se allein 2022 142 Mil­lio­nen Anzei­gen ein. Die schie­re Anzahl gemel­de­ter Anzei­gen dürf­te dem­entspre­chend sogar noch höher lie­gen.

Ein­schrän­kun­gen wer­den deut­lich zurück­ge­fah­ren

Aus die­sem Grund will Goog­le die Bear­bei­tung mar­ken­recht­li­cher Beschwer­den unter Wah­rung des Mar­ken­rechts etwas ein­gren­zen. Ab dem 24. Juli 2023 tritt des­halb eine aktua­li­sier­te Form der Mar­ken­richt­li­nie in Kraft. Die wich­tigs­te Ände­rung ist, dass ab sofort nur noch Beschwer­den zuläs­sig sind, die sich gegen bestimm­te Anzei­gen oder deren Betrei­ber rich­ten. Dage­gen ist es nicht mehr mög­lich, Beschwer­de gegen alle Wer­be­trei­ben­den in der Bran­che des Beschwer­de­füh­rers ein­zu­rei­chen. Goog­le will damit ver­hin­dern, dass gro­ße Mar­ken­in­ha­ber über­mä­ßig ihre klei­ne­ren Kon­kur­ren­ten mit Beschwer­den über­zie­hen kön­nen. Das hat­te in der Ver­gan­gen­heit zu regel­rech­ten Ein­schrän­kungs­wel­len geführt und war damit über das Ziel hin­aus geschos­sen.

Die­se Ände­rung hat auch Kon­se­quen­zen für bereits bestehen­de Ein­schrän­kun­gen. Die meis­ten Anzei­gen­be­schrän­kun­gen, die vor dem Stich­tag 24.07.2023 aus­ge­spro­chen wur­den, will Goog­le jetzt näm­lich rück­gän­gig machen. Weil das eini­ge Mil­lio­nen sein dürf­ten, setzt sich das Unter­neh­men eine Frist von 12 – 18 Mona­ten. Wer also aktu­ell von einer mög­li­cher­wei­se unzu­läs­si­gen Ein­schrän­kung betrof­fen ist, wird sich wahr­schein­lich noch etwas gedul­den müs­sen. Bis Ende 2024 dürf­ten aber auch die letz­ten jetzt unzu­läs­si­gen Ein­schrän­kun­gen gefal­len sein.

Die gesam­te Mar­ken­richt­li­nie stellt Goog­le auf einer Hilfs­sei­te zur Ver­fü­gung.

Hast Du noch Fra­gen zu Goog­le Ads oder benö­tigst Du Unter­stüt­zung bei Dei­ner Online-Wer­bung? Hin­ter­las­se uns dazu ger­ne einen Kom­men­tar oder kon­tak­tie­re uns!

Tags: Ads, Anzeige, Anzeigen, Beschwerden, Betrug, Betrugsmaschen, Einschränkungen, Einschränkungswellen, Google, Google Ads, Markenbekanntheit, Markenrecht, Markenrichtlinie, SEA, Search Engine Advertising, Search Engine Marketing, SEM, Suchmaschine, Verstöße, Werbetreibende, Werbung
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