Datenschutz, Websites
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EinwV: Eine verpasste Chance für besseren Datenschutz?

Am 20. Dezember 2024 hat der Bundesrat die Einwilligungsverwaltungsverordnung (EinwV) verabschiedet. Diese tritt voraussichtlich am 1. April 2025 in Kraft und soll die Verwaltung von Nutzereinwilligungen zu Cookies und Tracking-Technologien auf Webseiten vereinfachen. Doch die Regelung stößt auf erhebliche Kritik – vor allem von Datenschutzbehörden und Experten. Warum die Einwilligungsverwaltungsverordnung ihr Ziel verfehlt und welche Alternativen es gibt, beleuchten wir in diesem Beitrag.

Was ist die Einwilligungs-verwaltungsverordnung?

Die Einwilligungsverwaltungsverordnung basiert auf § 26 Abs. 2 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG). Ihr Ziel ist es, den Wildwuchs an Einwilligungsbannern zu reduzieren und eine nutzerfreundlichere Lösung für das Einwilligungsmanagement zu schaffen. Anstatt auf jeder Webseite erneut zustimmen oder ablehnen zu müssen, sollen Einwilligungsverwaltungsdienste (EWD) eine zentrale Verwaltung ermöglichen.

Nutzer könnten so einmal festlegen, ob sie Tracking erlauben oder nicht – und diese Einstellung würde dann von allen teilnehmenden Webseiten übernommen.

Kritik an der Einwilligungs-verwaltungsverordnung

Trotz guter Absichten stehen viele Experten der neuen Verordnung skeptisch gegenüber. Der Landesbeauftragte für Datenschutz Niedersachsen äußert deutliche Kritik und sieht das eigentliche Ziel der Verordnung als unerreichbar an. Die größten Kritikpunkte sind:

1. Einwilligungsbanner bleiben bestehen

Einwilligungen werden weiterhin über klassische Cookie-Banner erteilt. Die Verwaltungsdienste speichern lediglich die getroffene Entscheidung und kommunizieren diese an Webseiten. Der Effekt tritt also erst beim erneuten Seitenbesuch auf – das eigentliche Problem wird nicht gelöst.

2. Begrenzter Anwendungsbereich

Die Verordnung betrifft nur Einwilligungen nach § 25 TDDDG – also für das Setzen von Cookies und Tracking-Technologien. Andere Einwilligungen, die unter die DSGVO fallen, sind nicht abgedeckt. Das bedeutet: Webseiten müssen weiterhin auf verschiedene Mechanismen zur Einholung von Nutzereinwilligungen setzen, was das Verfahren nicht wirklich vereinfacht.

3. Freiwillige Teilnahme

Webseitenbetreiber sind nicht verpflichtet, Einwilligungsverwaltungsdienste zu nutzen. Viele Unternehmen werden daher weiterhin auf herkömmliche Cookie-Banner setzen – Nutzer profitieren nur begrenzt von der neuen Verordnung.

4. Unklarheit bei der Umsetzung

Bislang gibt es keine Anbieter, die den Anforderungen der Verordnung gerecht werden. Zudem ist unklar, wer diese Dienste betreiben soll und wie streng die Zertifizierung ausfallen wird. Das führt zu erheblichen Unsicherheiten in der praktischen Umsetzung.

5. Das Grundproblem bleibt bestehen

Datenschutzexperten argumentieren, dass die beste Lösung für Nutzerfreundlichkeit nicht eine neue Verwaltungsverordnung ist, sondern eine konsequent datenschutzfreundliche Gestaltung von Webseiten. Dazu zählt der Verzicht auf unnötige Tracking-Technologien und Drittdienste.

Eine bessere Alternative: Einwilligungsfreies Tracking mit etracker

Während viele Unternehmen weiterhin mit Cookie-Bannern kämpfen, gibt es eine rechtssichere und gleichzeitig effiziente Alternative: etracker Analytics. Dieses Tracking-Tool ermöglicht eine datenschutzkonforme Analyse des Nutzerverhaltens – ganz ohne Einwilligungsbanner.

Als offizieller Solution Partner von etracker empfehlen wir dieses Tool als zukunftssichere Alternative zur Einwilligungsverwaltungsverordnung.

Vorteile von etracker Analytics:

  • Kein Cookie-Banner erforderlich: Da etracker ohne Cookies oder ähnliche Technologien arbeitet, ist keine Einwilligung notwendig.
  • 100 % DSGVO- und TDDDG-konform: Die Lösung entspricht vollständig den aktuellen Datenschutzanforderungen.
  • Vollständige Daten ohne Einwilligungsquote: Viele Webseiten verlieren durch verweigerte Einwilligungen wertvolle Nutzerdaten. Mit etracker bleiben diese vollständig erhalten.
  • Deutsche Server und volle Datenhoheit: Alle Daten werden ausschließlich in Deutschland gespeichert.

Fazit: Die Verordnung wird wenig verändern – echte Lösungen sind gefragt

Die Einwilligungsverwaltungsverordnung ist ein Versuch, den Umgang mit Cookie-Bannern zu verbessern – doch die Kritikpunkte wie begrenzte Wirkung, freiwillige Teilnahme und Umsetzungsschwierigkeiten zeigen, dass die Verordnung wohl nicht den erhofften Effekt haben wird.

Unternehmen, die eine echte Lösung suchen, sollten sich frühzeitig nach Alternativen umsehen. Mit etracker Analytics lässt sich einwilligungsfreies Tracking ohne rechtliche Unsicherheiten umsetzen – und wir als Solution Partner unterstützen dich dabei.

Hast du Fragen zu datenschutzkonformem Tracking oder suchst eine Lösung für dein Unternehmen? Kontaktiere uns jetzt und erfahre, wie du mit etracker Analytics datenschutzfreundlich und effektiv arbeiten kannst.

Dein Team von Strategiepool

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