Datenschutz, Websites
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Ein­wV: Eine ver­pass­te Chan­ce für bes­se­ren Daten­schutz?

Am 20. Dezem­ber 2024 hat der Bun­des­rat die Ein­wil­li­gungs­ver­wal­tungs­ver­ord­nung (Ein­wV) ver­ab­schie­det. Die­se tritt vor­aus­sicht­lich am 1. April 2025 in Kraft und soll die Ver­wal­tung von Nut­zer­ein­wil­li­gun­gen zu Coo­kies und Track­ing-Tech­no­lo­gien auf Web­sei­ten ver­ein­fa­chen. Doch die Rege­lung stößt auf erheb­li­che Kri­tik – vor allem von Daten­schutz­be­hör­den und Exper­ten. War­um die Ein­wil­li­gungs­ver­wal­tungs­ver­ord­nung ihr Ziel ver­fehlt und wel­che Alter­na­ti­ven es gibt, beleuch­ten wir in die­sem Bei­trag.

Was ist die Ein­wil­li­gungs-ver­wal­tungs­ver­ord­nung?

Die Ein­wil­li­gungs­ver­wal­tungs­ver­ord­nung basiert auf § 26 Abs. 2 des Tele­kom­mu­ni­ka­ti­on-Digi­ta­le-Diens­te-Daten­schutz-Geset­zes (TDDDG). Ihr Ziel ist es, den Wild­wuchs an Ein­wil­li­gungs­ban­nern zu redu­zie­ren und eine nut­zer­freund­li­che­re Lösung für das Ein­wil­li­gungs­ma­nage­ment zu schaf­fen. Anstatt auf jeder Web­sei­te erneut zustim­men oder ableh­nen zu müs­sen, sol­len Ein­wil­li­gungs­ver­wal­tungs­diens­te (EWD) eine zen­tra­le Ver­wal­tung ermög­li­chen.

Nut­zer könn­ten so ein­mal fest­le­gen, ob sie Track­ing erlau­ben oder nicht – und die­se Ein­stel­lung wür­de dann von allen teil­neh­men­den Web­sei­ten über­nom­men.

Kri­tik an der Ein­wil­li­gungs-ver­wal­tungs­ver­ord­nung

Trotz guter Absich­ten ste­hen vie­le Exper­ten der neu­en Ver­ord­nung skep­tisch gegen­über. Der Lan­des­be­auf­trag­te für Daten­schutz Nie­der­sach­sen äußert deut­li­che Kri­tik und sieht das eigent­li­che Ziel der Ver­ord­nung als uner­reich­bar an. Die größ­ten Kri­tik­punk­te sind:

1. Ein­wil­li­gungs­ban­ner blei­ben bestehen

Ein­wil­li­gun­gen wer­den wei­ter­hin über klas­si­sche Coo­kie-Ban­ner erteilt. Die Ver­wal­tungs­diens­te spei­chern ledig­lich die getrof­fe­ne Ent­schei­dung und kom­mu­ni­zie­ren die­se an Web­sei­ten. Der Effekt tritt also erst beim erneu­ten Sei­ten­be­such auf – das eigent­li­che Pro­blem wird nicht gelöst.

2. Begrenz­ter Anwen­dungs­be­reich

Die Ver­ord­nung betrifft nur Ein­wil­li­gun­gen nach § 25 TDDDG – also für das Set­zen von Coo­kies und Track­ing-Tech­no­lo­gien. Ande­re Ein­wil­li­gun­gen, die unter die DSGVO fal­len, sind nicht abge­deckt. Das bedeu­tet: Web­sei­ten müs­sen wei­ter­hin auf ver­schie­de­ne Mecha­nis­men zur Ein­ho­lung von Nut­zer­ein­wil­li­gun­gen set­zen, was das Ver­fah­ren nicht wirk­lich ver­ein­facht.

3. Frei­wil­li­ge Teil­nah­me

Web­sei­ten­be­trei­ber sind nicht ver­pflich­tet, Ein­wil­li­gungs­ver­wal­tungs­diens­te zu nut­zen. Vie­le Unter­neh­men wer­den daher wei­ter­hin auf her­kömm­li­che Coo­kie-Ban­ner set­zen – Nut­zer pro­fi­tie­ren nur begrenzt von der neu­en Ver­ord­nung.

4. Unklar­heit bei der Umset­zung

Bis­lang gibt es kei­ne Anbie­ter, die den Anfor­de­run­gen der Ver­ord­nung gerecht wer­den. Zudem ist unklar, wer die­se Diens­te betrei­ben soll und wie streng die Zer­ti­fi­zie­rung aus­fal­len wird. Das führt zu erheb­li­chen Unsi­cher­hei­ten in der prak­ti­schen Umset­zung.

5. Das Grund­pro­blem bleibt bestehen

Daten­schutz­ex­per­ten argu­men­tie­ren, dass die bes­te Lösung für Nut­zer­freund­lich­keit nicht eine neue Ver­wal­tungs­ver­ord­nung ist, son­dern eine kon­se­quent daten­schutz­freund­li­che Gestal­tung von Web­sei­ten. Dazu zählt der Ver­zicht auf unnö­ti­ge Track­ing-Tech­no­lo­gien und Dritt­diens­te.

Eine bes­se­re Alter­na­ti­ve: Ein­wil­li­gungs­frei­es Track­ing mit etra­cker

Wäh­rend vie­le Unter­neh­men wei­ter­hin mit Coo­kie-Ban­nern kämp­fen, gibt es eine rechts­si­che­re und gleich­zei­tig effi­zi­en­te Alter­na­ti­ve: etra­cker Ana­ly­tics. Die­ses Track­ing-Tool ermög­licht eine daten­schutz­kon­for­me Ana­ly­se des Nut­zer­ver­hal­tens – ganz ohne Ein­wil­li­gungs­ban­ner.

Als offi­zi­el­ler Solu­ti­on Part­ner von etra­cker emp­feh­len wir die­ses Tool als zukunfts­si­che­re Alter­na­ti­ve zur Ein­wil­li­gungs­ver­wal­tungs­ver­ord­nung.

Vor­tei­le von etra­cker Ana­ly­tics:

  • Kein Coo­kie-Ban­ner erfor­der­lich: Da etra­cker ohne Coo­kies oder ähn­li­che Tech­no­lo­gien arbei­tet, ist kei­ne Ein­wil­li­gung not­wen­dig.
  • 100 % DSGVO- und TDDDG-kon­form: Die Lösung ent­spricht voll­stän­dig den aktu­el­len Daten­schutz­an­for­de­run­gen.
  • Voll­stän­di­ge Daten ohne Ein­wil­li­gungs­quo­te: Vie­le Web­sei­ten ver­lie­ren durch ver­wei­ger­te Ein­wil­li­gun­gen wert­vol­le Nut­zer­da­ten. Mit etra­cker blei­ben die­se voll­stän­dig erhal­ten.
  • Deut­sche Ser­ver und vol­le Daten­ho­heit: Alle Daten wer­den aus­schließ­lich in Deutsch­land gespei­chert.

Fazit: Die Ver­ord­nung wird wenig ver­än­dern – ech­te Lösun­gen sind gefragt

Die Ein­wil­li­gungs­ver­wal­tungs­ver­ord­nung ist ein Ver­such, den Umgang mit Coo­kie-Ban­nern zu ver­bes­sern – doch die Kri­tik­punk­te wie begrenz­te Wir­kung, frei­wil­li­ge Teil­nah­me und Umset­zungs­schwie­rig­kei­ten zei­gen, dass die Ver­ord­nung wohl nicht den erhoff­ten Effekt haben wird.

Unter­neh­men, die eine ech­te Lösung suchen, soll­ten sich früh­zei­tig nach Alter­na­ti­ven umse­hen. Mit etra­cker Ana­ly­tics lässt sich ein­wil­li­gungs­frei­es Track­ing ohne recht­li­che Unsi­cher­hei­ten umset­zen – und wir als Solu­ti­on Part­ner unter­stüt­zen dich dabei.

Hast du Fra­gen zu daten­schutz­kon­for­mem Track­ing oder suchst eine Lösung für dein Unter­neh­men? Kon­tak­tie­re uns jetzt und erfah­re, wie du mit etra­cker Ana­ly­tics daten­schutz­freund­lich und effek­tiv arbei­ten kannst.

Dein Team von Stra­te­gie­pool

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