Datenschutz, Websites, Webtraffic
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DSGVO-kon­for­me Web­site-Sta­tis­ti­ken erfas­sen – so gehts!

Goog­le Ana­ly­tics hat eine Geschich­te, die 17 Jah­re bis ins Jahr 2005 zurück­reicht. Dabei war die ers­te Ver­si­on des Tools im Ver­gleich zu heu­te noch recht pri­mi­tiv. Im Jahr 2022 ist der Funk­ti­ons­um­fang von Ana­ly­tics immens. So kann Goog­le Nut­zer über ver­schie­de­ne Gerä­te ver­fol­gen und ist eng mit Goog­le Ads ver­knüpft. Zukünf­tig soll es sogar noch mög­lich sein, dass Ver­hal­ten indi­vi­du­el­ler Nut­zer vor­her­zu­sa­gen. Wer sich bei dem Gedan­ken etwas nackt fühlt, liegt nicht ganz falsch. Für sol­che Track­ing- und Ana­ly­se­tools sam­melt Goog­le enor­me Daten­sät­ze. In der Ver­gan­gen­heit ist das Unter­neh­men des­halb auch immer wie­der mit Daten­schüt­zern anein­an­der gera­ten.

Ana­ly­tics und die DSGVO – der aktu­el­le Stand

Mitt­ler­wei­le hat auch die Euro­päi­sche Uni­on auf­ge­rüs­tet. Ins­be­son­de­re die DSGVO stellt für Goog­le und Co. eine ech­te Hür­de dar, denn die stren­gen Anfor­de­run­gen an den Daten­schutz kann der Such­ma­schi­nen­rie­se nicht erfül­len. Von der äußerst umfang­rei­chen Daten­samm­lung mal ganz abge­se­hen lan­den die­se Daten auf Ser­vern in den USA. Spä­tes­tens dort haben auch die ame­ri­ka­ni­schen Geheim­diens­te Voll­zu­griff dar­auf. Dass auch das sei­ner­zeit viel­ge­rühm­te Pri­va­cy-Shield-Abkom­men dar­an nichts ändern kann, hat der EuGH bereits 2020 fest­ge­stellt.

Seit­dem ist die Nut­zung von Goog­le Ana­ly­tics in Euro­pa dem Grun­de nach ver­bo­ten, denn aktu­ell gibt es für das Tool kei­ne Rechts­grund­la­ge. Spä­tes­tens seit Inkraft­tre­ten der DSGVO im Mai 2018 herrscht des­halb bei vie­len Unter­neh­men gespann­tes War­ten, ob der Gesetz­ge­ber wegen Goog­le Ana­ly­tics kon­kret ein­schrei­tet. Das hat eine Wei­le auf sich war­ten las­sen, jetzt aller­dings ist es soweit. So urteil­te erst im Janu­ar 2022 die öster­rei­chi­sche Daten­schutz­be­hör­de, dass Goog­le Ana­ly­tics rechts­wid­rig sei. Einen Monat spä­ter folg­te die fran­zö­si­sche Daten­schutz­be­hör­de und kam zu dem­sel­ben Ergeb­nis. Ent­spre­chen­de Beschwer­den lie­gen bereits in Deutsch­land vor. Damit ist es auch hier nur eine Fra­ge der Zeit, bis deut­sche Behör­den ähn­lich urtei­len – die Vor­ga­ben der DSGVO gel­ten immer­hin in ganz Euro­pa. Spä­tes­tens das soll­te ein Weck­ruf sein, denn einem ent­spre­chen­den Urteil wer­den sicher­lich auch Kla­gen sei­tens der Ver­brau­cher fol­gen. Vie­le Web­sei­ten­be­trei­ber ste­hen des­halb vor der Fra­ge, ob es Alter­na­ti­ven zum viel­ge­nutz­ten Ana­ly­se­tool von Goog­le gibt.

Wann müs­sen Nut­zer der Web­ana­ly­se zustim­men?

Eine Ein­wil­li­gung ist nur dann nicht zwin­gend not­wen­dig, wenn die Ana­ly­se für den Web­dienst eine kri­ti­sche Funk­ti­on erfüllt, also gar nicht umgäng­lich ist. In der Pra­xis trifft das aller­dings in den sel­tens­ten Fäl­len zu – Ana­ly­se rein zu Wer­be­zwe­cken etwa ist nicht erfor­der­lich, damit die Web­sei­te läuft. Damit will der Gesetz­ge­ber dem immensen Auf­kom­men inva­si­ver Tools im Netz einen Rie­gel vor­schie­ben. Neben Coo­kies zu Track­ing-Zwe­cken gibt es bei­spiels­wei­se auch noch soge­nann­te Fin­ger­prin­ting-Tools, die Indi­vi­du­en einen bestimm­ten Brow­ser oder Ver­hal­tens­wei­sen zuord­nen. Sol­che Tech­ni­ken sind so tief­ge­hend, dass sie bei­spiels­wei­se auch die Geschwin­dig­keit von Maus­klicks mes­sen kön­nen, um dar­aus einen “Maus-Fin­ger­ab­druck” zu erstel­len. Die Vor­aus­set­zung, nur das jeweils mil­des­te Mit­tel anzu­wen­den, ist damit natür­lich nicht mehr erfüllt.

Ist rechts­kon­for­mes Track­ing noch mög­lich?

Wer auf Track­ing-Tools nicht ver­zich­ten möch­te, ist auch hier­zu­lan­de nicht auf­ge­schmis­sen. Mitt­ler­wei­le gibt es näm­lich kom­pe­ten­te Alter­na­ti­ven zu Ana­ly­tics, die in Euro­pa gemäß euro­päi­schem Recht geschaf­fen wur­den. Unser per­sön­li­ches Tool der Wahl heißt eTra­cker und kommt aus deut­scher Pro­duk­ti­on. Die hei­mi­schen Daten­schutz­be­stim­mun­gen lie­gen dem Tra­cker also sozu­sa­gen in den Genen. Damit ent­fällt direkt das größ­te Pro­blem ame­ri­ka­ni­scher Track­ing-Tools, denn es fin­det kein Ver­sand der Daten in die USA statt.

Außer­dem bie­tet eTra­cker das coo­kiel­o­se Tra­cken an und hat so eine Lösung für eines der drin­gens­ten Pro­ble­me im Netz. Wie genau ein Coo­kie Ban­ner zu gestal­ten ist und wann dafür über­haupt eine Recht­fer­ti­gung besteht ist ein The­ma für sich. Seit der DSGVO ist im Inter­net ein regel­rech­ter “Ban­ner-Wald” ent­stan­den. Als ob das für Besu­cher nicht schlimm genug wäre, las­sen sich vie­le Web­sei­ten­be­trei­ber zusätz­lich noch zu beson­ders kom­pli­zier­ten und ver­wr­ir­ren­den Ban­nern hin­reis­sen. In die­sem Fall ist von soge­nann­ten “Dark Pat­terns” die Rede. Ein­fa­cher ist es, gleich auf Coo­kies zu ver­zich­ten – den gesam­mel­ten Daten tut das kei­nen Abbruch.

Die inva­si­ven Track­ing-Metho­den unse­rer Zeit wer­fen näm­lich auch die Fra­ge auf, wie vie­le Daten wirk­lich rele­vant sind. So las­sen sich mit eTra­cker auch unter Ein­hal­tung der gesetz­li­chen Bestim­mun­gen mühe­los Sei­ten­auf­ru­fe, Auf­ru­fe bestimm­ter Links sowie But­tons und Down­loads erfas­sen. Ver­weil­dau­er, Absprungra­te und Scroll-Tie­fe erge­ben sich eben­falls aus den gesam­mel­ten Daten.

Voll­zu­griff auf Daten von der ers­ten Minu­te an

Anders als Goog­le nimmt eTra­cker die Daten­sät­ze außer­dem nicht als “Gei­sel”, um für zusätz­li­che Zah­lun­gen mehr Daten preis­zu­ge­ben. Vom Zeit­punkt der Samm­lung an sind sämt­li­che Daten voll­um­fäng­lich ver­füg­bar und kön­nen direkt aus­ge­wer­tet wer­den. Das Tool ver­fügt über eine gan­ze Rei­he von Dar­stel­lungs­mög­lich­kei­ten, damit Du aus aus den Daten alles Rele­van­te leicht her­aus­fil­tern kannst.

Eine wich­ti­ge Lek­ti­on die­ser Ent­wick­lung ist, dass weder die DSGVO noch loka­le Daten­schutz­be­stim­mun­gen dem Mar­ke­ting im Inter­net ein Ende set­zen. Die Rechts­la­ge ist viel­mehr ein Anstoß, sich Gedan­ken über die Zukunft des Inter­nets in Euro­pa zu machen: Eine Zukunft, in der die Inter­es­sen von Web­site-Besu­chern und ‑Betrei­bern har­mo­ni­scher ver­eint sind, als es bis­lang üblich war.

Übri­gens: Die Men­schen hin­ter eTra­cker haben die Rechts­la­ge erst kürz­lich in einem Web­i­nar bespro­chen. Dar­in gehen Exper­ten (Olaf Brandt, GF eTra­cker, Chris­ti­an Benne­feld, Grün­der eTra­cker und Daten­schutz-Blog­ger, Mode­ra­tor: Timo Hein­rich, Head of Per­for­mance Mar­ke­ting, doga­do group) kon­kret auf die Her­aus­for­de­run­gen der Web­ana­ly­se im Jahr 2022 ein. Inter­es­se geweckt? Die gan­ze Fol­ge kannst Du hier anschau­en:

Sie sehen gera­de einen Platz­hal­ter­in­halt von You­Tube. Um auf den eigent­li­chen Inhalt zuzu­grei­fen, kli­cken Sie auf die Schalt­flä­che unten. Bit­te beach­ten Sie, dass dabei Daten an Dritt­an­bie­ter wei­ter­ge­ge­ben wer­den.

Mehr Infor­ma­tio­nen

Hast Du noch Fra­gen zu eTra­cker oder benö­tigst Du Unter­stüt­zung bei Dei­nem Pro­jekt? Hin­ter­las­se uns dazu ger­ne einen Kom­men­tar oder kon­tak­tie­re uns!

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