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DSGVO-konforme Website-Statistiken erfassen – so gehts!

Google Analytics hat eine Geschichte, die 17 Jahre bis ins Jahr 2005 zurückreicht. Dabei war die erste Version des Tools im Vergleich zu heute noch recht primitiv. Im Jahr 2022 ist der Funktionsumfang von Analytics immens. So kann Google Nutzer über verschiedene Geräte verfolgen und ist eng mit Google Ads verknüpft. Zukünftig soll es sogar noch möglich sein, dass Verhalten individueller Nutzer vorherzusagen. Wer sich bei dem Gedanken etwas nackt fühlt, liegt nicht ganz falsch. Für solche Tracking- und Analysetools sammelt Google enorme Datensätze. In der Vergangenheit ist das Unternehmen deshalb auch immer wieder mit Datenschützern aneinander geraten.

Analytics und die DSGVO – der aktuelle Stand

Mittlerweile hat auch die Europäische Union aufgerüstet. Insbesondere die DSGVO stellt für Google und Co. eine echte Hürde dar, denn die strengen Anforderungen an den Datenschutz kann der Suchmaschinenriese nicht erfüllen. Von der äußerst umfangreichen Datensammlung mal ganz abgesehen landen diese Daten auf Servern in den USA. Spätestens dort haben auch die amerikanischen Geheimdienste Vollzugriff darauf. Dass auch das seinerzeit vielgerühmte Privacy-Shield-Abkommen daran nichts ändern kann, hat der EuGH bereits 2020 festgestellt.

Seitdem ist die Nutzung von Google Analytics in Europa dem Grunde nach verboten, denn aktuell gibt es für das Tool keine Rechtsgrundlage. Spätestens seit Inkrafttreten der DSGVO im Mai 2018 herrscht deshalb bei vielen Unternehmen gespanntes Warten, ob der Gesetzgeber wegen Google Analytics konkret einschreitet. Das hat eine Weile auf sich warten lassen, jetzt allerdings ist es soweit. So urteilte erst im Januar 2022 die österreichische Datenschutzbehörde, dass Google Analytics rechtswidrig sei. Einen Monat später folgte die französische Datenschutzbehörde und kam zu demselben Ergebnis. Entsprechende Beschwerden liegen bereits in Deutschland vor. Damit ist es auch hier nur eine Frage der Zeit, bis deutsche Behörden ähnlich urteilen – die Vorgaben der DSGVO gelten immerhin in ganz Europa. Spätestens das sollte ein Weckruf sein, denn einem entsprechenden Urteil werden sicherlich auch Klagen seitens der Verbraucher folgen. Viele Webseitenbetreiber stehen deshalb vor der Frage, ob es Alternativen zum vielgenutzten Analysetool von Google gibt.

Wann müssen Nutzer der Webanalyse zustimmen?

Eine Einwilligung ist nur dann nicht zwingend notwendig, wenn die Analyse für den Webdienst eine kritische Funktion erfüllt, also gar nicht umgänglich ist. In der Praxis trifft das allerdings in den seltensten Fällen zu – Analyse rein zu Werbezwecken etwa ist nicht erforderlich, damit die Webseite läuft. Damit will der Gesetzgeber dem immensen Aufkommen invasiver Tools im Netz einen Riegel vorschieben. Neben Cookies zu Tracking-Zwecken gibt es beispielsweise auch noch sogenannte Fingerprinting-Tools, die Individuen einen bestimmten Browser oder Verhaltensweisen zuordnen. Solche Techniken sind so tiefgehend, dass sie beispielsweise auch die Geschwindigkeit von Mausklicks messen können, um daraus einen “Maus-Fingerabdruck” zu erstellen. Die Voraussetzung, nur das jeweils mildeste Mittel anzuwenden, ist damit natürlich nicht mehr erfüllt.

Ist rechtskonformes Tracking noch möglich?

Wer auf Tracking-Tools nicht verzichten möchte, ist auch hierzulande nicht aufgeschmissen. Mittlerweile gibt es nämlich kompetente Alternativen zu Analytics, die in Europa gemäß europäischem Recht geschaffen wurden. Unser persönliches Tool der Wahl heißt eTracker und kommt aus deutscher Produktion. Die heimischen Datenschutzbestimmungen liegen dem Tracker also sozusagen in den Genen. Damit entfällt direkt das größte Problem amerikanischer Tracking-Tools, denn es findet kein Versand der Daten in die USA statt.

Außerdem bietet eTracker das cookielose Tracken an und hat so eine Lösung für eines der dringensten Probleme im Netz. Wie genau ein Cookie Banner zu gestalten ist und wann dafür überhaupt eine Rechtfertigung besteht ist ein Thema für sich. Seit der DSGVO ist im Internet ein regelrechter “Banner-Wald” entstanden. Als ob das für Besucher nicht schlimm genug wäre, lassen sich viele Webseitenbetreiber zusätzlich noch zu besonders komplizierten und verwrirrenden Bannern hinreissen. In diesem Fall ist von sogenannten “Dark Patterns” die Rede. Einfacher ist es, gleich auf Cookies zu verzichten – den gesammelten Daten tut das keinen Abbruch.

Die invasiven Tracking-Methoden unserer Zeit werfen nämlich auch die Frage auf, wie viele Daten wirklich relevant sind. So lassen sich mit eTracker auch unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen mühelos Seitenaufrufe, Aufrufe bestimmter Links sowie Buttons und Downloads erfassen. Verweildauer, Absprungrate und Scroll-Tiefe ergeben sich ebenfalls aus den gesammelten Daten.

Vollzugriff auf Daten von der ersten Minute an

Anders als Google nimmt eTracker die Datensätze außerdem nicht als “Geisel”, um für zusätzliche Zahlungen mehr Daten preiszugeben. Vom Zeitpunkt der Sammlung an sind sämtliche Daten vollumfänglich verfügbar und können direkt ausgewertet werden. Das Tool verfügt über eine ganze Reihe von Darstellungsmöglichkeiten, damit Du aus aus den Daten alles Relevante leicht herausfiltern kannst.

Eine wichtige Lektion dieser Entwicklung ist, dass weder die DSGVO noch lokale Datenschutzbestimmungen dem Marketing im Internet ein Ende setzen. Die Rechtslage ist vielmehr ein Anstoß, sich Gedanken über die Zukunft des Internets in Europa zu machen: Eine Zukunft, in der die Interessen von Website-Besuchern und -Betreibern harmonischer vereint sind, als es bislang üblich war.

Übrigens: Die Menschen hinter eTracker haben die Rechtslage erst kürzlich in einem Webinar besprochen. Darin gehen Experten (Olaf Brandt, GF eTracker, Christian Bennefeld, Gründer eTracker und Datenschutz-Blogger, Moderator: Timo Heinrich, Head of Performance Marketing, dogado group) konkret auf die Herausforderungen der Webanalyse im Jahr 2022 ein. Interesse geweckt? Die ganze Folge kannst Du hier anschauen:

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